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Der Energieausweis ist zum Pflichtpapier für alle neuen Bauwerke, Sanierungen, Neu-, Zu – und Umbauten geworden. Seit 2009 wird der Energieausweis auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung der Häuser, Wohnungen, Büros und Betriebsbauten benötigt.
Er muss von einer befugten und qualifizierten Person (siehe www.energieausweis.at) ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und muss nach Ablauf erneuert werden. Verantwortlich für das Aufliegen des Energie-ausweises sind: Bauherr, Vermieter od. Verkäufer des Bauwerks. Der Energieausweis beinhaltet die Kennwerte des Hauses, wie: Energiekennzahl ( spezifischer Heizwärmebedarf ), Warmwasser-Wärmebedarf, Heiztechnik-Energiebedarf, U-Wert und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen. ENERGIEKENNZAHL Die Energiekennzahl ist der spezifische Heizwärmebedarf und eigentlich der wichtigste Teil des Energieausweises. Die Energiekennzahl gibt jenen Endenergiebedarf in kWh / m2a (= Kilo Wattstunden pro Quadratmeter beheizte Fläche im Jahr) an, der für die Beheizung und Warmwasserzeugung benötigt wird. |
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