Der Energieausweis ist eine Notwendigkeit für ihr Haus.

Der Energieausweis ist zum Pflichtpapier  für alle neuen Bauwerke,  Sanierungen, Neu-, Zu – und Umbauten geworden. Seit 2009 wird der Energieausweis auch bei Verkauf, Verpachtung und Vermietung der Häuser, Wohnungen, Büros und Betriebsbauten benötigt.


Das Ergebnis des Energieausweises (= Energiekennzahl) ist ein Richtwert und dient zum Vergleich mit anderen  Bauwerken.

Er muss von einer befugten und qualifizierten Person (siehe www.energieausweis.at) ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre und muss nach Ablauf erneuert werden. Verantwortlich für das Aufliegen des Energie-ausweises sind:  Bauherr, Vermieter od. Verkäufer des Bauwerks.

Der Energieausweis beinhaltet die Kennwerte des Hauses, wie: Energiekennzahl ( spezifischer Heizwärmebedarf ), Warmwasser-Wärmebedarf, Heiztechnik-Energiebedarf, U-Wert und gegebenenfalls Empfehlungen für Verbesserungen.

ENERGIEKENNZAHL

Die Energiekennzahl ist der spezifische Heizwärmebedarf und eigentlich der wichtigste Teil des Energieausweises.

Die Energiekennzahl gibt jenen Endenergiebedarf in kWh / m2a (= Kilo Wattstunden pro Quadratmeter beheizte Fläche im Jahr) an, der für die Beheizung und Warmwasserzeugung benötigt wird.