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Wenn ein Bauvorhaben soweit abgeschlossen ist und auch die Aufschließungen des Gebäudes durchgeführt wurde dann muss der zuständigen Behörde dieser Umstand gemeldet werden. Dies erfolgt je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige. Einen Hinweis darauf, welche Maßnahme bei Ihnen erforderlich ist, finden Sie im Baubewilligungsbescheid. |
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